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AGB

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag und jede Lieferung von uns. Bitte lesen Sie sie vor einer Bestellung — einige davon entscheiden, wer welches Risiko trägt.

Fassung 1.0, 22. September 2026 · Ausgefertigt in deutscher Sprache mit englischer, französischer, spanischer und niederländischer Übersetzung. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 1Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. (1)Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag und jede Lieferung der Recto Verso UG (haftungsbeschränkt), Brahmsstraße 4, 60318 Frankfurt am Main, Deutschland („wir“), auftretend unter der Bezeichnung Record Pressing, gegenüber ihrem Kunden („Sie“).
  2. (2)Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos leisten. Abweichungen binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
  3. (3)Soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten diejenigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht, die gegenüber Verbrauchern nicht wirksam vereinbart werden können; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 2Angebote und Vertragsschluss

  1. (1)Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Ein Angebot gilt 14 Tage ab seinem Datum, sofern es nichts anderes bestimmt.
  2. (2)Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Produktion zustande, je nachdem, was zuerst eintritt. Textform — E-Mail — genügt.
  3. (3)Beschreibungen, Mustertonträger, Farbreferenzen und Mock-ups bezeichnen das angestrebte Ergebnis. Sie sind keine zugesicherte Beschaffenheit; die in der Regelung zur Produktionstoleranz beschriebenen natürlichen Abweichungen gelten für sie alle.
  4. (4)Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bestellung sind Sie verantwortlich. Von Ihnen genannte Angaben — Menge, Format, Gewicht, Farbe, Verpackung — gelten als zutreffend.

§ 3Preise

  1. (1)Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich Umsatzsteuer, ab Werk. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert ausgewiesen.
  2. (2)Fracht, über den im Angebot genannten Standard hinausgehende Verpackung, Transportversicherung, Zölle und Einfuhrabgaben sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet oder von Ihnen getragen.
  3. (3)Lizenz- und Verwertungsgesellschaftsgebühren, einschließlich mechanischer Rechte, sind in unseren Preisen nicht enthalten und bleiben Ihre Sache.
  4. (4)Auf unserer Website ausgewiesene Preise sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Maßgeblich ist der Preis Ihres schriftlichen Angebots.

§ 4Zahlung

  1. (1)Der volle Auftragswert ist im Voraus zu zahlen. Die Produktion beginnt nach Eingang des Betrages auf unserem Konto.
  2. (2)Haben wir für einen einzelnen Auftrag schriftlich Teilzahlungen vereinbart, gelten diese nur für diesen Auftrag und ändern diese Bedingungen im Übrigen nicht.
  3. (3)Aufrechnen dürfen Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  4. (4)Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und die Produktion auszusetzen. Bei erheblichem Verzug können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

§ 5Ihre Materialien und Freigaben

  1. (1)Audio und Artwork liefern Sie auf eigene Kosten in den von uns veröffentlichten Formaten und Spezifikationen an. Dateien müssen lesbar, frei von Schadsoftware und technisch produktionstauglich sein.
  2. (2)Senden Sie uns niemals Ihr einziges Exemplar. Für die Aufbewahrung Ihrer eigenen Master und Artworks sowie für die Versicherung physischer Materialien, die Sie uns überlassen, sind Sie verantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung von Ihnen überlassener Materialien übernehmen wir keine Haftung.
  3. (3)Sind Dateien unbrauchbar, unvollständig oder korrekturbedürftig, teilen wir Ihnen das mit. Von uns übernommene Korrekturarbeiten sind kostenpflichtig; die Produktionszeit beginnt erst, wenn brauchbare Dateien vorliegen.
  4. (4)Testpressungen sind in jedem Paket enthalten. Geben Sie eine Testpressung frei oder äußern Sie sich nicht innerhalb von 10 Werktagen nach unserem Versand, gilt sie als freigegeben und die Auflage läuft an.
  5. (5)Sie können auf Testpressungen schriftlich verzichten. In diesem Fall wird unmittelbar aus Ihren Dateien produziert; Mängel, die eine Testpressung gezeigt hätte, können später nicht geltend gemacht werden.
  6. (6)Für Druckproofs und Artwork-Freigaben gilt dasselbe: Freigabe oder Schweigen über 10 Werktage gibt die Datei zum Druck frei.

§ 6Produktionstoleranz und natürliche Abweichungen

  1. (1)Das Pressen ist ein physikalischer Vorgang, und in der Qualitätskontrolle werden Tonträger ausgesondert. Bei Auflagen bis 1.000 Exemplare dürfen wir bis zu 10 Prozent mehr oder weniger als die bestellte Menge liefern; bei größeren Auflagen ist die Abweichung auf einige Dutzend Exemplare begrenzt. Bei CDs beträgt die Abweichung bis zu 5 Prozent.
  2. (2)Berechnet wird, was Sie tatsächlich erhalten: Mehrexemplare zum vereinbarten Stückpreis, eine Mindermenge wird zum selben Satz gutgeschrieben oder erstattet. Eine Abweichung innerhalb dieses Rahmens ist kein Mangel und berechtigt nicht zur Zurückweisung der Lieferung.
  3. (3)Ist eine Mindestmenge tatsächlich wesentlich — nummerierte Edition, Abonnement —, teilen Sie uns das vor der Produktion mit; wir vereinbaren dann schriftlich eine Untergrenze.
  4. (4)Farbe, Splatter, Marmorierung, Flüssigkeitsfüllungen und ähnliche Effekte weichen naturgemäß von Exemplar zu Exemplar ab. Abweichungen zwischen Exemplaren sowie zwischen einem Exemplar und einem Muster oder Mock-up sind verfahrensbedingt und kein Mangel.
  5. (5)Für Druckfarben gelten die handelsüblichen Toleranzen. Ein Bildschirm ist kein Druck; eine exakte Übereinstimmung mit einer dort betrachteten Referenz wird nicht geschuldet.

§ 7Produktionszeit

  1. (1)Von uns genannte Liefertermine sind sorgfältige Schätzungen und keine Zusagen, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich einen festen Termin vereinbart und als verbindlich bezeichnet haben.
  2. (2)Die Produktionszeit beginnt, wenn alles Folgende vorliegt: Zahlungseingang, vollständige und freigegebene Dateien, geklärte technische Fragen und die Bestätigung der Rechteklärung. Sie beginnt nicht mit dem Bestelldatum.
  3. (3)Unser Regelablauf beträgt ab diesem Zeitpunkt etwa sechs bis acht Wochen. Aufwendige Ausführungen, gefüllte Tonträger und Hochlastzeiten dauern länger; wir weisen im Angebot darauf hin.
  4. (4)Beruht eine Verzögerung auf noch ausstehenden Informationen, Dateien oder Freigaben Ihrerseits, verlängert sich die Produktionszeit entsprechend.
  5. (5)Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für Sie zumutbar sind.

§ 8Lieferung, Gefahrübergang, Abholung

  1. (1)Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald wir die Sendung dem Frachtführer übergeben oder Ihnen die Abholbereitschaft anzeigen.
  2. (2)Eine Transportversicherung bieten wir auf Wunsch und auf Ihre Kosten an. Ohne sie tragen Sie das Transportrisiko; die Haftung eines Frachtführers liegt regelmäßig weit unter dem Wert einer Auflage.
  3. (3)Nehmen Sie die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, dürfen wir sie auf Ihre Kosten und Gefahr einlagern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf Sie über.
  4. (4)Transportverpackungen entsorgen Sie auf eigene Kosten nach den geltenden verpackungsrechtlichen Vorschriften. Paletten bleiben unser Eigentum und sind zurückzugeben.

§ 9Stornierung und Änderungen

  1. (1)Aufträge betreffen nach Ihren Vorgaben gefertigte Ware. Nach unserer Auftragsbestätigung ist eine Stornierung ausgeschlossen und der volle Auftragswert bleibt geschuldet.
  2. (2)Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns infolge der Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Umfang ermäßigt sich der geschuldete Betrag.
  3. (3)Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung berücksichtigen wir nur, soweit die Produktion es zulässt. Bereits entstandene Kosten werden nicht gutgeschrieben; die Produktionszeit beginnt mit der Freigabe der geänderten Spezifikation neu.
  4. (4)Da die Ware nach Ihren Vorgaben gefertigt wird, besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§ 10Eigentumsvorbehalt

  1. (1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. (2)Vorbehaltsware dürfen Sie im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen treten Sie uns bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab. Zur Einziehung bleiben Sie ermächtigt, solange Sie nicht in Verzug sind und kein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
  3. (3)Über Pfändungen oder Ansprüche Dritter an Ware, die in unserem Eigentum steht, haben Sie uns unverzüglich zu unterrichten.
  4. (4)Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 11Rechte, Lizenzen und Freistellung

  1. (1)Sie sichern zu, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Vervielfältigung der Aufnahmen, Kompositionen, Artworks, Fotografien, Namen und Abbildungen erforderlich sind, und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. (2)Die mechanischen Vervielfältigungsrechte sind vor Produktionsbeginn bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft zu klären. Wir können hierfür jederzeit einen Nachweis verlangen und die Produktion bis zu dessen Vorlage aussetzen.
  3. (3)Sämtliche Lizenz- und Tantiemenzahlungen sowie Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Produktion und Studio sind von Ihnen zu tragen.
  4. (4)Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten ihrer Abwehr frei, die auf einer Verletzung dieser Regelung beruhen.

§ 12Unzulässige Inhalte

  1. (1)Wir fertigen keine Materialien, die rechtswidrig sind, zu Hass oder Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen.
  2. (2)Erlangen wir Kenntnis davon, dass ein Auftrag unter Absatz (1) fällt, können wir mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragswert bleibt geschuldet; uns entstehende Kosten tragen Sie.
  3. (3)Sie stellen uns von Ansprüchen, Bußgeldern und Beschlagnahmen frei, die auf von Ihnen gelieferten Inhalten beruhen.

§ 13Mängel

  1. (1)Prüfen Sie die Lieferung bei Erhalt. Sind Sie Kaufmann, sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
  2. (2)Zeigen Sie Mängel mit den Angaben an, die wir zum Handeln brauchen: welche Seite, welche Stelle in der Laufzeit, wie viele Exemplare und was Sie hören oder sehen. Eine kurze Aufnahme der Stelle hilft erheblich.
  3. (3)Liegt ein Mangel vor, bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Schlägt dies fehl oder verzögert es sich unangemessen, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. (4)Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern 12 Monate nach Lieferung. Gegenüber Verbrauchern sowie bei Ansprüchen wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
  5. (5)Die in der Regelung zur Produktionstoleranz beschriebenen Abweichungen sind keine Mängel.

§ 14Haftung

  1. (1)Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen übernommener Garantien.
  2. (2)Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. (3)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, Rufschäden oder die Folgen eines versäumten Veröffentlichungstermins.
  4. (4)Die Beschränkungen dieser Regelung gelten ebenso für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15Metallteile, Werkzeuge und eingelagerte Materialien

  1. (1)Lackfolien, Stamper, Mütter und sonstige Produktionswerkzeuge bleiben unser Eigentum oder das des Presswerks, auch wenn ihre Kosten in Ihrem Angebot ausgewiesen sind. Sie erwerben die Tonträger, nicht die Werkzeuge, mit denen sie hergestellt wurden.
  2. (2)Metallteile bewahren wir 12 Monate nach der Schlusslieferung auf, damit eine Neuauflage nicht von vorn beginnen muss. Danach dürfen wir sie ohne weitere Ankündigung vernichten.
  3. (3)Überzählige Druckerzeugnisse lagern wir drei Monate kostenfrei. Teilen Sie uns innerhalb dieser Frist mit, ob wir versenden, auf Ihre Kosten weiter lagern oder vernichten sollen; ohne Weisung dürfen wir vernichten.
  4. (4)Soll ein Werkzeug über Absatz (2) hinaus erhalten bleiben, unterbreiten wir Ihnen dafür ein Angebot.

§ 16Einsatz von Subunternehmern

  1. (1)Wir dürfen Teile eines Auftrags durch Subunternehmer ausführen lassen. Schneiden, Galvanik, Pressen, Druck und Weiterverarbeitung sind Spezialgewerke und werden regelmäßig von spezialisierten Partnern ausgeführt.
  2. (2)Unsere Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt. Wir bleiben Ihr alleiniger Vertragspartner und haben Subunternehmer wie eigenes Handeln zu vertreten.

§ 17Höhere Gewalt

  1. (1)Verhindern oder verzögern Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs die Leistung — darunter Arbeitskampf, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportausfall, Epidemie, Krieg und behördliche Maßnahmen —, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Störung. Wir informieren Sie unverzüglich.
  2. (2)Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei vom betroffenen Teil des Vertrages zurücktreten. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 18Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. (1)Unveröffentlichte Aufnahmen, Artworks und Veröffentlichungstermine behandeln wir vertraulich und geben sie nur an die an Ihrem Auftrag beteiligten Partner weiter.
  2. (2)Wir nennen Sie nicht als Kunden und zeigen Ihre Veröffentlichung nicht als Arbeitsbeispiel, ohne dass Sie zustimmen.
  3. (3)Personenbezogene Daten verarbeiten wir wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 19Schlussbestimmungen

  1. (1)Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. (2)Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
  3. (3)Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
  4. (4)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. (5)Diese Bedingungen werden in deutscher Sprache sowie in englischer, spanischer, französischer und niederländischer Übersetzung ausgefertigt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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